Zwischen der BF17-Führerscheinausbildung und der Führerscheinausbildung mit 18 Jahren sind keine Unterschiede vorhanden.
Jedoch gibt es Bestimmungen wenn du die theoretische oder praktische Prüfung angetreten möchtest:
- Die theoretische Prüfung darfst du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen
- Die praktische Prüfung darf du frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen
- Dein Führerschein erhältst du zu deinem 17. Geburtstag
Nach dem Führerscheinerwerb muss dich die angegebene Begleitperson, wenn du aktiv am Straßenverkehr teilnehmen möchtest, bis zu deinem 18. Geburtstag begleiten.
Nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres entfällt die Begleitungsregel und darfst alleine aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.
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